Schlafzimmer mit Vorhang
Samstag, den 31. Oktober 2009Das Amtsgericht Leer hat entschieden, dass ein Reisemangel vorliegt, wenn in einer Ferienwohnung ein Schlafzimmer nur mit einem Vorhang statt mit einer Tür von den anderen Räumen abgetrennt ist. Das gelte auch bei Urlaub auf dem Bauernhof. Die Lübecker Nachrichten schrieben zudem, dass in dem entschiedenen Fall eine Entschädigung für entgangene Urlaubszeit zu zahlen gewesen [...]

