Campingplatz Bauernhof Baurecht
16. März 2006 Autor: Helge SiemsDer folgende Beitrag zum Thema Campingplatz Bauernhof stellt keine Rechtsberatung dar. Es wird lediglich der Inhalt der zitierten Quelle wiedergegeben. Im Einzelfall ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll.
Ein Campingplatz auf dem Bauernhof fällt nicht unter die Priveligierung der Landwirtschaft nach § 35 BauGB. So entschied jedenfalls der Bayerische VGH mit Beschluss vom 20.02.2006 – 1 ZB 502/05.
“Urlaub auf dem Bauernhof” kann zwar eine von der Privilegierung mitgezogenen Nutzung sein, die Privilegierung ermöglicht aber nicht die Errichtung neuer baulicher Anlagen.” Dazu gehört wohl der hier beantragte Campingplatz mit 7 Stellplätzen.
Interessant ist vielleicht, dass in der Begründung laut der unten angegebenen Quelle betont wurde, dass in dem Einzelfall weder der Verkauf selbsterzeugter Produkte an die Camper noch das Reitprogramm im Vordergrund stehe und dadurch durch den Campingplatz auf dem Bauernhof ein neuer Gewerbebetrieb mit Kontrast zur landwirtschaftlichen Tätigkeit entstehe.
Quelle und weitere Informationen
Verwandte Artikel:


Am 11. November 2009 um 19:55 Uhr
hallo, ich finde das sehr interessant, aber man sollte sich schon beim Profi erkundigen, manchmal gibt es ja auch ausnahmen.
Gruß laura