Gema Ferienwohnung
20. März 2006 Autor: Helge SiemsWer über eine zentrale Antennenanlage Fernsehsendungen in die Zimmer “sendet”, soll Gema zahlen. (Quelle). Im Service Ratgeber * ist zu lesen, dass keine GEMA-Gebühren zu zahlen seien, “wenn in den Zimmern Fernseher oder Radiogeräte, die einzeln an die Hausantenne angeschlossen sind und einzeln aufgestellt sind, da hier das Merkmal der “Öffentlichkeit” nicht gegeben ist.”
Und zum Thema GEZ in Ferienwohnungen ist zu lesen, dass eine Ausnahme für die Gebührenpflicht gelte, wenn die Radio- und Fernsehgeräte nur vorübergehend in den Ferienwohnungen bzw. Zimmern benötigt werden. Ich interpretiere das so, dass GEZ für Ferienwohnungen nicht anfällt, wenn Fernseher nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Eine gute Möglichkeit, die ohnehin in diesem Zusammenhang fragwürdigen Gebühren zu vermeiden. (Infos zu GEZ und GEMA jeweils auf Seite 83) Ich gebe hier allerdings nur meine Interpretation der genannten Quelle wieder. Dies ist keine Rechtsberatung. Es gibt sicherlich andere Meinungen dazu. Bitte Fragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Der Service-Ratgeber kann meines Erachtens noch ein paar weitere gute Anregungungen für Urlaubsanbieter geben. Ich habe mein Exemplar heute erhalten.
Verwandte Artikel:


Am 9. November 2009 um 15:36 Uhr
Hallo liebes Bauernhof-Ostsee.de Team.
Mich würde es einmal interessieren, ob das gleiche im Zusammenhang mit Radios gilt.
Gibt es evtl. auch Infos dazu, wie das in Hotels, also nicht in Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen gehandhabt wird.
Es wäre ja wahnsinn, wenn dort für jedes Zimmer GEZ bezahlt werden müsste.
Am 12. November 2009 um 09:26 Uhr
Bitte beachten: in dem Artikel wurden keine Tatsachen dargestellt. Es wurden lediglich Teile aus dem Service Ratgeber des Schleswig-Holsteinischen Tourismusverbandes zitiert und interpretiert. Wichtig ist der Hinweis auf den Rechtsanwalt als Berater für Einzelfälle.
Am 14. Januar 2010 um 15:24 Uhr
Hallo,
meines Wissens nach muss man für jeden Fernseher und jedes Radio einzeln zahlen. Habe aber auch schon gehört, dass sich die GEZ-Kontrolleure auch auf eine Pauschale einlassen würden.
Wenn das “Merkmal der Öffentlichkeit” nicht zutrifft, dann vielelicht ein anderer Fall, der zur Zahlungspflichtigkeit führt.