Zufriedene Gäste
9. März 2006 Autor: Helge Siems“Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Privatzimmer sind bei Schleswig-Holstein-Touristen am beliebtesten. Fast 40 Prozent aller Übernachtungen fallen auf dieses Marktsegment”, so Volker Popp, Vorsitzender des Tourismusverbandes Schleswig-Holstein, zum neuen Angebot. “Die Ansprüche an die Qualität des Quartiers sind inzwischen sehr hoch, nur zufriedene Gäste kommen wieder.”
Wir wir zu zufriedenen Gästen kommen, möchte uns der Tourismusverband Schleswig-Holstein auf 68 Seiten vermitteln. Der Service Ratgeber* ist in einer Auflage von 25.000 Exemplaren erschienen und ab Mitte März 2006 bei den Tourismus-Informationen der Orte erhältlich. Für Privatvermieter in den 68 Mitgliedsorten des Tourismusverbandes Schleswig-Holstein ist dieser Service Ratgeber* kostenlos. Alle anderen zahlen eine Schutzgebühr von 5 Euro pro Broschüre.
Update: Zufriedene Gäste kommen nicht wieder. Wir brauchen begeisterte Gäste.
Aus dem Inhalt: “Gut & günstig oder Luxus pur: Service fängt beim ersten Eindruck des Hauses an und hört beim Frühstück noch lange nicht auf. Welche Einrichtung und Ausstattung für eine gute Atmosphäre sorgen, was es im Bad und beim Bett zu beachten gibt, wie wichtig persönliche Ansprache ist und was es heißt, eine Unterkunft mit allen Sinnen zu vermieten, steht im neuen Service Ratgeber*.” Quelle: sh-nachrichtenagentur.de
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Am 20. März 2006 um 22:22 Uhr
[...] Wer über eine zentrale Antennenanlage Fernsehsendungen in die Zimmer “sendet”, soll Gema zahlen. (Quelle). Im Service Ratgeber * ist zu lesen, dass keine GEMA-Gebühren zu zahlen sind, “wenn in den Zimmern Fernseher oder Radiogeräte, die einzeln an die Hausantenne angeschlossen sind und einzeln aufgestellt sind, da hier das Merkmal der “Öffentlichkeit” nicht gegeben ist.” Der Service-Ratgeber kann übrigens meines Erachtens ein paar gute Anregungungen für Urlaubsanbieter geben. Ich habe mein Exemplar heute erhalten. [...]
Am 11. Januar 2010 um 18:54 Uhr
Guten Tag,
ich vermiete auf der Insel Fehmarn 3 Ferienwohnungen in verschiedenen Häusern. Die einzeln aufgestellten Fernsehgeräte sind einzeln an die Hausantenne angeschlossen. die Radios haben nur eine Wurfantenne. Die Gema verlangt von mir Gebühren (Klage). Lt. Informationen eines Anwalts soll das Amtsgericht Oldenburg der Meinung sein das es sich doch um ein Merkmal der “Öffentlichkeit” handelt. und damit Gebühren an die Gema zu zahlen sind. Ein Urteil müßte aus November oder Dezember 2009 vorliegen. Für eine Info wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Kensy