Rauchmelder in Ferienwohnungen
Mittwoch, den 22. Dezember 2010Die Landesbauordnung schreibt vor, dass Ferienwohnungen bis 31.12.2010 mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen. § 49 Landesbauordnung (4) In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener […]